Fallschutzmatten für harten Untergrund
Fallschutzmatten (1,2m tief) sind laut DIN EN 14960 auf öffentlichen Veranstaltungen Pflicht, wenn eine Hüpfburg auf harten Untergrund gestellt wird.
Beschwerungssäcke
Ideal zum Beschweren von Hüpfburgen auf hartem Untergrund oder Pavillons bei leichten bis mittlerem Wind.