Fallschutzmatten für harten Untergrund
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Fallschutzmatten (1,2m tief) sind laut DIN EN 14960 auf öffentlichen Veranstaltungen Pflicht, wenn eine Hüpfburg auf harten Untergrund gestellt wird.
Beschwerungssäcke
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Ideal zum Beschweren von Hüpfburgen auf hartem Untergrund oder Pavillons bei leichten bis mittlerem Wind.